Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Verhältnisse der Israeliten im Großherzogthum Oldenburg
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 107 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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107 * ׳״ 1. dem Gottesdienste Ordnung und Gemüthlichkeit zu geben, il. der Gemeinde Unterricht in den Gesetzen Gottes, W. der Jugend eine angemessene Richtung; daß wiederum der Gemeiyde Pflicht ist: I. den Gottesdienst auszuüben, H. die Gesetze Gottes zu befolgen, und III. Thcil zu nehmen an der Erziehung. O, könnte ich das Würdige mit Würde vor» tragen, euch entflammen für das Göttliche, euch entzünden für das Wahre! Darum schenket mir eure Aufmerksamkeit, auf daß meine Worte zum Herzen dringen. I. Dem Gottesdienste Ordnung und Gemüthlichkeit zu geben, ist des Seelensorgers erste Pflicht, und sie wird auch die meinige sein. Der Mensch im Gewühl des Lebens würde seines höher» Ursprungs vergessen; vergessen, daß er der Erde, aber auch dem Himmel angehöre, vergessen, um mit dem Psalmisten zu reden, seines Volkes, seines Vaterhauses (Ps. 45, 12.): empfände er nicht dann und wann ein unnennbares Sehnen, ein Verlangen nach dem Höher» und Göttlichen, ein Schmachten nach dir, o Herr, ein Lechzen nach des Lebens Quell (Ps. 42, 1.), fühlte er nicht ein Bedürfniß, das nicht irdischer Natur ist und sich nur befriedigen läßt durch das Gebet. In diesen beseligenden Augen/ blicken ergießt sich das Herz in Empfindungen der