Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aktenstücke, die Israeliten in den Preußischen Rheinprovinzen betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 3)
- Language
- German
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tische» Verfassung — befreiet werden seien. In dieser Hinstcht macht die Ministeriell- Verfügung in der Geschichte der Israeliten unstreitig ein merkwürdiges Aktenstück aus; und, so meinte denn Reft, daß die Anführung dieser Verfügung daher wohl auch ein allgemeines Interesse gewähren dürfte; vorzüglich aber für die Israeliten in den beiden Herzogthümern Jülich und Berg ״ als auf welche hier eigentlich Bezug genommen wird , — indem diese Ministeriell- Verfügung auf allen Quotenzetteln, welche den Contribnenksn als Zahlungsaufforderung zugestellt werden, angeführt steht. Es Heißt nämlich auf diesen Zetteln wörtlich: ״ Kraft einer Verfügung des hohen Königl. Ministerii des Innern vom 9. October 1818, und des von der französtschen Regierung erlassenen Dekrets vom 29. November 1809." Es wird daher diese Verfügung hier vollständig mitgetheilt. Aus Ew. Hochgeboren Bericht vom 15. December d. I., worauf ich Sie erst jetzt zu bescheiden im Stande bin, habe ich ersehen, was für eine Be-: wandtniß es mit den Schulden der ehemaligen jüdifchen Cvrporationen des Erzstifts Köln und der Herzogtümer Jülich, Berg und Cleve hat, und bin! nicht nur im Allgemeinen damit einverstanden, daß! das von den vorigen Landesherrschaften eingeleitete,! aber nicht zur Ausführung gebrachte Schulden - Ab- Wickelungs-Verfahren unter obrigkeitlicher Autorität festgesetzt werden müsse , sondern finde es auch, da