Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aktenstücke, die Israeliten in den Preußischen Rheinprovinzen betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 2)
- Language
- German
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November 1818, erlassenen Verfügung, irr den Städten Bonn.und"Düsseldorf eigene Kommissionen b« stehen, welche sich bloß mit Israelitischen Angelegen- Helten beschäftigen, so ist dennoch bis jetzt davon nichts zur öffentlichen Kunde gekommen, ,außer was die hvchlöblichen König!. Regierungen zu- K ö l n, Cleve und Düsseldorf, nach der Einsetzung der Kommissionen, in Betreff der Anmeldungen der.Glaubiger, und nachher jedes Jahr wegen.der Neklamationen der Beitragspflichtigen in den Amtsblättern j bekannt gemacht haben. — Sogar die sonst so treue! Derkündigerin von fast Allem, was sich in Israel! ereignet, die erfahrene Sulamith, hat von dieftr Israelitischen Sache keine Meldung gckhan. — Man könnte freilich vielleicht glauben, weil die Verricht tungcn der Kommissionen nur auf einen Gegenstand beschränkt seien, nämlich: die Liquidation und Till gung der Schulden von den ehemaligen Jüdischen j Corporation«! in den Rheinprovinzen, dcßwegen i könnte diese Angelegenheit auch nur ein Local-Jnter: jj esse gewähren, nämlich: für die in'jenen Provinzen! wohnenden Israeliten; — darauf ließe sich aber wohl \ erwiedern, daß dis Anordnung der Kommissionen an f und für sich gewiß eine sehr weift und wohlthätige! Maaßregel war, die, jeder mit Dank anerkennen l " | muß; denn für die dortigen Israeliten bietet sich k nun die frohe Aussicht dar,, daß sie nach,Verlauf f der zur Zahlung der Schulden anberaumten zehnjähi rigen Frist, von dieftr drückenden Last ■־*• der Über- | rest ihrer ehemaligen , traurigen, tributbaren, polit VH- Iahrg. 2. Band. 3