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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 307

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 1
Article
Einige Worte an das Publikum
Date
1825-01-01
Page
Seite 307 (sequence 5)
Language
German
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307 ״Unter allen Vorschriften und Verordnungen des Mofalschen Gesetzes lautet kein einziges: du sollst glauden; sondern: du sollst thun! Dem Glauben wird nicht befohlen; denn der nimmt keine anderen Befehle an, als die den Weg .der Überzeugung zu ihm kommen. — — — Daher hat auch das alte Judenthum keine symbolischen Bücher, keine Glaubensartikel. Niemand durste Symbola beschwören, niemand ward auf Glaubensartikel beeidigt, ja wir haben von dem, was man Glaubmseide nennt, gar keinen Begriff, und müssen sie nach dem Geiste, des ächten Judenthums für unstatthaft halten." Endlich S. 112—115. ״Das Judenthum sollte bestehen: 1) in Religions lehren und Sätzen, oder ewigen Wahrheiten von Gott und seiner Regierung und Vorsehung, — — Diese sind nicht dem Glauben der Nation unter Androhung oder' Strafe aufgedrungen. 2) Geschichtswahrheiten: diese können nicht anders, als auf Glauben angenommen werden. — 3) Gesetze. —׳ — —' Der Gesetzgeber Gott, als Schutzherr — diese wurden gcoffenbaret, von Gott durch Wort und Schrift bekannt gemacht." So weit Mendelssohn. Wie man diese Worte gemeinhin verstanden hat, so stehen sie geradezu im Widerspruche mit dem, was die biblischen Dogmatiker und die besten jüdischen Theo- Gegenstände aus, der gewiß ist, , keines Beweises bedarf, eben so Moses bei den zehn Geboten, weil alle überzeugt waren, daß Gott sie aus Ägypten herausgeführt hat." - - 22*

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