Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 9)
- Language
- German
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586 Len nur Abkömmlinge eines andern Volkes sein.׳ Wenn aber das mosaische Gesetz!dennoch eine Kriegsgefangene, die eigentlich Sklavin ist, zu heirathen erlaubt, so zeiget die Vorschrift, welche ihr auflegt das Abscheeren des Haupthaares, das Wachsenlaffen der Nägel, das Ablegen des Kleides, welches sie während der Gefangennehmung trug, und die monatlange Trauer um Vater und Mut» ter *) Ceremonien, welche bedingt der Ehe voraus ge- Yen müssen, daß man das Verwelken ihrer Reize und die Bezähmung sein er Leidenschaft dabei beabsichtigle. **) Aus dem Ganzen geht also klar hervor, was Zosephus vorträgt: Freie sollen Sklavinnen nicht heirathen; denn Leidenschaften beherrschen ist der Würde des Menschen angemessen. Hier ist also nicht gräcisirender Muthwille, sondern reines pharisäisches Motiv. Der einzige Vorwurf der unfern Zosephus treffen dürste, ist die Mistheilung der Entstehungsgeschichte von der Alexandrinischen Bibelversion, weil sie untrüglich das Gepräge der Erdichtung trägt. ***> Aber diese Er- *) 5. Mos. 21. 11 — 14. **) Nach der pharisäischen Lehre verbietet Rabbi Sa» muel einem Priester, sich mit einer gefangenen Sklavin zu verheiräthen. Die Stelle kautet'also: 1<1, כהן מה!■ ביפת תואר? תידוש׳הוא ליא שנאb איבעיא שנא ישראל1? אר די*מא שאניכהניים הואמ, וריבה nSi כהן בהן מצות יתירות? רב אמר מותר ושמואל, אמר אסור. Talm. Ki d u sch in 21. 2. Siehe rabbinisch - aramäisch - deut» sches Wörterbuch zur Keiintiiiß des TalinuvS, der Targumim und Midraschim; mit Anmerkungen für Philologie, Geschichte, Archäologie, Geographie,