Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 184 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2304627-2304631-2304632-2310594--07328-2310929- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
.184 Gesetz *), einem frühreifen Jünglinge eine Sklavin beizulegen. Der Gesetzgeber ging aus Herablassung! wie Michaelis richtig bemerkt, **) mit dieser Vergünstigung den vorzeitigen Bedürfnissen der unenthaltsamen Zugend eines heißen Himmels entgegen. Ein solches Gesetz war' aber ganz ungriechisch; der Geschichtschreiber verwandelt es also in ein gerade entgegengesetztes: Freie, läßt er seinen Moses sagen, dürfen keine Sklavinnen heirathen; und der Grund den. er diesem Gesetze unterschiebt, .ist vollends dem Geiste der mosaischen Gesetzgebung, 'die auf die Schwachheit ihres Volkes und die Natur ihres Landes so viel Rücksicht nimmt, völlig fremd: denn —sagt er, — seine Begierden zu beherrschen, ist edel, und der Würde des Menschen angemessen." Die herbe Kritik glaubte, daß Gracomanie des Geschichtschreibers das mosaische Gesetz, wie es in der Urschrift wirklich ist, in das Gegentheil umgestaltet habe, und hat ganz vergessen, daß Zosephus sich zur Sekte der Pharisäer bekennt, und in ihrem Geiste Liese Stelle niederschrieb, die eigentlich so lautet: Freie sollen***) Sklavinnen nicht heirathen, wenn sie auch in heißester Liebe für sie brennen, denn es ist anständig, und erhöhet die Würde des Menschen, den Begierden zu widerstehen. Es ist eine fälschliche Meinung, welche glaubt, daß diese Stelle ein Anspiel auf das Gesetz sei, welches be- *)32. Mos. 21. 9. ix. **) Mos. Recht. Th. 2. §. 87. ***) Nicht dürfen!