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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 183

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 1
Article
Literatur [Rezension]
Date
1825-01-01
Page
Seite 183 (sequence 6)
Language
German
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Doch solche Deflexionen erzeugen weder historische Widersprüche, noch lassen sie eine versteckte Absicht des vorsetzlick verfälschenden Geschichtschreibers zu. Sein Stre- Len nach Wahrheit tritt dadurch keineswegs in Schatten, rs wird ohne sein Verschulden auf Augenblicke irre geleitet, kommt aber in der Hauptsache stets auf den rechten Weg zurück. Neberhaupt darf seine bereits angeführte Erklärung: daß sich Niemand unterstanden hat an den heiligen Büchern etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder :abzuändern, nur auf Gesetze und Belehrungen Gottes :bezogen werden. Was aber den historischen Bheil betrifft, der muß ohnehin durch Bücher, welche die heilige Schrift selbst citirt, ergänzt werden. Anders verhält es sich, wenn man von ihm behaupten will, daß er gestiffentlich die heilige Urschrift verfälscht, und vom ׳ mosaischen Gesetze Las Gegenthrik als Verordnung darum aufstellt, um ihr einen helenischen Anstrich zu geben. . Ueber diesen Gegenstand, der eine solche Behauptung in sich faßt, drückt sich Eberhard in seinem Geiste des Ulchristenkhums *)׳ «!fa aus: ״So erlaubt das mosaische Hier kann wirklich die Variante feines Exemplars, also gewesen sein : '•1ינןרא אל* אהרן ׳וליא^עזר ׳וליאיתמיר אחיבבש r!K!בכיי אהרן קרב Der Abschreiber dieses Exemplars dürfte wohl eine unleserkiche Handschrift vor sich gehabt, und nach den indieser Stelle vor-kommenden Wörtern אהרן־■־אחיכם den Text durch Combination gemodelt Haben. Diese Conjektur konnte er durch die zweite darauf folgende Stelle hinlänglich gcrechtfertiget gtauden. 3, Theil, S. 3 ־ז. 4>

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