Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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■ TT-65! ."-'״ bildung, nach deS Menschen Würde und Bestimmung, als Zweck Vorsitzen, darf daraus nicht die Folgerung'gezogen werden, als ob ihr an der besondern Bildung zum äußern Leben nichts gelegen und solche als Nebensache zu behandeln sei; vielmehr soll sie auch diese niemals aus dem Auge verlieren, und den Jüngling durch plan» mäßige Uebung in denjenigen Kenntnissen und Fertig-- keilen, deren er, in seinem einstigen Berufe, zuvörderst bedarf, zu demselben vorbereiten und geschickt machend Nur nicht untergeordnet werde das Höhere dem Niedern, die allseitige Menschenbildung dem einseitigen Zurichten zu einem besonder» Zwecke, um so we- Niger als beide Absichten' sich sehr gut mit einander Vers binden und zugleich erreichen lassen, ,wenn die Wern nur das kleine Opfer bringen, ihre Söhne einige Zeit langer der Schule zu überlassen. Denn davon ob der Zögling die Schule nicht zu früh verlasse, hanget, das Geringen der Schulbildung in dem von uns aufgWstten Sinne ab. Wenn der Zog- ׳ fing in einem Alter aus der Schule tritt, wo die höhern Seelenkräfte sich erst zu entwickeln beginnen, wo der bisher eingesammelte und in dem Gedächtniß gleichsam zerstreut liegende Stoff anfangt, geistig verarbeitet und verbunden zu werden; in dem Alter, wo dem werdenden Jüngling der Sinn für die höhern Angelegenheiten der Menschheit aufgeht, wahrend sein Inneres sich ihm selbst entfaltet und zum Bewußtsein gelangt, wo demnach der Unterricht in den, nach unserm DafürE>alten für die Seelenbildung bedeutsamsten Gegenständen: der Muttersprache und vaterländischen Literatur nebst umfassen-