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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 166

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 1
Article
Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
Date
1825-01-01
Page
Seite 166 (sequence 17)
Language
German
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—■״-*—-י» 166 der Uebung im Gedankenausdruck," der Geschichte in pragmatischer und sittlicher ^Beziehung und der Religion und Sittenlehre nach der oben ausgesprochenen Lendenz, erst anfängt die Eheilnahme des Zöglings zu fesseln und an geistigem Gewinn ergiebig zu werden: dann müßte die Schule auf die Erreichung ihres höhern Zwekkes Verzicht leisten, und die Frucht ihrer Bemühung kann nicht zur Reife gelangen, Doch warum sollten Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt, und kein Opfer für dasselbe zu groß ist, sich nichtgern zum Besten derselben, zu einer Verlängerung der Schulzeit entschließen und dadurch der Schule zur Vollendung ihres Werkes die Hand bieten wollen? Und wenn auch die, oben berührten sittlichen Gefahren einer zu frühzeitigen Freiheit ihnen keiner Berücksichtigung werth schienen, und auch die ®ite düng des innern Menschen für den höhern Lebenszweck ihnen excentrisch^chwärmiifei oder gut-׳ gemeinte Rathschlage unpraktischer, mit dem Leben unbekannter Schulgelehrten dünkte, und die Ausrüstung zur,Brauchbarkeit, aller Erziehung und allem Unterrichte als alleiniges Ziel vorschweben müßt«: so würden sie hennoch unserm Verlangen ihre Zustimmung nicht versagen können, da der nach unserer Ansicht Gebildete zugleich im Lehen-der Brauchbarste sein wird. Versetzet den, einem bestimmten Berufe ausschließlich Zugebildeten in eine andere Lage, in einen, von dem seinigen verschiedenen Wirkungskreis, wo die erworbenen Fertigkeiten nicht ausreichen, wo er mit seiner Persönlichkeit bezahlen soll, und seht, wie unbeholfen und

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