Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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ihrem ganzen Umfange und mit der Geschichte derselben, oder mit der Art, wie sich dieselbe aus den Quellen entwickelt und gebildet hat, bekannt gemacht werden, damit er, welcher Ansicht er auch einst folge, solches als eine wichtige Angelegenheit betrachte, nur nach vorhergegangcner ernstlichen Prüfung und gewonnener Ueberzeugung handele, und die Religion stets als einen, seiner lebhaften Theilnahme und Achtung würdigen Gegenstand verehre. So erscheint denn die wohlorganisirte Schule als allgemeine Bildungsanstalt, als Uebungsplatz jener edlen Kräfte, mit denen der Schöpfer die Menschennatur begabt, jedoch nicht als begrenzte, ihr Ziel sicher erreichende Naturtriebe, sondern als unbegrenzte, vermittelst der Vernunft, Sprache, bürgerlichen Gesellschaft und der, von Geschlecht zu Geschlecht, von Volk zu Volk fortlaufenden Traditionen einer unendlichen Entwickelung in der vielseitigsten Richtung fähige Anlagen, aber ohne Pflege verschlossen bleibende, vdMgar zu giftigem Unkraut emporwuchernde Keime; Anlagen, die, sich selbst überlassen, den Menschen eben sowohl zum furchtbarsten Ungeheuer entarten, als zum gottähnlichen Wesen gestalten, ihn zu einem Marius und Cato, zu einem Bizarro und Las Casas, zu einem Robespierre und Franklin machen können. Sie sei ein Verein von Männern, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen gemeinschaftlich anwenden, um nach einem reiflich erwogenen Plane und nach ihrem besten Gewissen aus der ihnen anvertrauten Jugend das herauszubilden, was die Natur jedem Einzelnen Bildsames gegeben. Indem wir aber der Schule allgemeine Menschen-