Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 9)
- Language
- German
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!58! Pflichten aus innerer Ueberzeugung, nicht aus dunkeln Gefühlen und blindem Glauben, wodurch er so oft zum Werkzeuge selbstsüchtiger Zwecke mißbraucht wurde — organisirtcn Wesen. Zu dieser höhern Ansicht vom menschlichen Dasein hatten sich freilich schon die edelsten Geister Griechenlands und Roms erhoben; aber sie dünkte ihnen ein Vorrecht, Las die höhern Stände über die Niedern, ein Volk über die andern Völker sich erworben, oder erblich überkommen habe; sie konnten sich nicht zu der Idee emporschwingen, daß sie ein Gemeingut aller Nationen und aller Stande sei. Noch weniger vermochte dieß das Mittelalter mit seinen Vasallen und Aftervasallen, seinen Leuten und Leibeignen. Erst den neuern Zeiten war es Vorbehalten, diese Wahrheiten auszusprechen und anzuerkennen, die eine bessere Religionserkenntniß längst als Grundsätze aufgestellt hatte. So wie nun der Mensch und seine irdische Bestimmung in dem Lichte einer vollkommenem Erkenntniß als ein ganz anderes Wesen erschien, so mußten auch die seiner Bildung gewidmeten Institute einen höhern Rang in der bürgerlichen Gesellschaft einnehmen, als sie bisher behauptet hatten, eine würdigere Bestimmung und eine derselben entsprechende Einrichtung erhalten. Vor allem mußten die öffentlichen Schulen, als die wirksamsten Anstalten zur Beförderung der höhern Zwecke der bürgerlichen Gesellschaft, eine ganz andere Gestalt annehmen. Nicht mehr den Lehrling für die Brauchbarkeit in einem gewissen Wirkungskreise zu bilden, konnte ihre ausschließende Tendenz sein, sondern Ent-