Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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157 «ine große Bezahmungsanstalt wilder iNaturkräste, und eine Schutz - und Sicherheitsanstalt des Eigenthums und Erwerbs. Sie mußte weichen, als mit der Fortschreitung und Verbreitung der Wissenschaften die Begriffe von der Würde des Menschen sich berichtigten und ver- «betten; als man zu der Einsicht gelangte, daß der Mensch in jedem Stande, auf jeder Stufe der bürgerlichen Gesellschaft zu einem, durch Ausbildung seiner Anlagen und erwecktes Bewußtsein seiner Menschenwürde wahrhaft menschlichem Leben berechtigt sei; daß mit Erweiterung der Einsicht und Verfeinerung der Empsindüngen auch der Wille die Richtung zum Guten erhalte, und auf solche Weise allein der höchste Zweck des bürgerlichen Vereins: Vervollkommnung der Menschennatur und Veredlung des Menschenlebens, erreicht werden könne. Der, durch den Einfluß gelauterter Religionsbegrisse und der praktisch gewordenen Philosophie in einem großen Eheile der Erde von körperlicher Sklaverei befreite Mensch ward in.seine Rechte wieder eingesetzt, und ihm auch das Recht auf die, von der Religion selbst gelehrte Freiheit des Geistes und Willens eingeraumt. Er erscheint nun nicht mehr als ein Wesen, das gewisser Fertigkeiten bedarf, um irgend ein nährendes Gewerbe in der bürgerlichen Gesellschaft zu betreiben, und gewisser Vorschriften und Bande, um nicht in die Rechte seiner Mitbürger gewaltsam einzugreifen, sondern in den von den Gesetzen gezogenen Schranken zu bleiben; er erhob sich zu einem, vom Schöpfer zur Vernunft und Humanität, zum steten Fortschreiten in jeder Erkenntm'ß und zur geistigen Freiheit, — d. h. ,zur Ausübung seiner.