Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Neuer Verein zur Beförderung von Handwerkern unter den Israeliten, in Minden
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 116 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2304627-2304631-2304632-2310572--07225-2310861- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
116 bilden. §. 3) Das Geschäft des engern Ausschusses ist: gemeinschaftliche Deliberation mit den Directoren über Las Wohl des Vereins rc. ß. 4) Jedes Mitglied desselben ist verpflichtet in den Sitzungen zu erscheinen und kann nur Krankheit und Abwesenheit entschuldigen , unter denselben Grundsätzen von Abschnitt II. LH. II. §. 3. Kap. l. ß. 5. Ihre zu haltenden Vorträge müssen-sse dem 2ten Director vor der Sitzung anzcigen und die ihnen speciell übertragenen Arbeiten pünktlich besorgen. §. 5) °Die Funktion des Ausschusses ist permanent; die seiner Mitglieder einjährig, doch können die Abgehenden wieder gewählt werden. Sechstes K a p ist e l, Die Geschäftsführer. §. 1) Die Directoren erwählen mit dem engern Ausschüsse für jeden großem Ort oder für mehrere kleinere zusammen einen oder nach Befinden auch zwei Geschäftsführer. §. 2) Diese werden auf drei Jahre gewählt, doch haben die Directoren das Recht, einen nachlässigen Geschäftsführer seines Amtes zu entlassen und einen andern an dessen Stelle zu ernennen. §. 3) Sie besorgen nach bestimmter, von den Directoren ihnen zu ertheilenden Instruction folgende Geschäfte. 1. Sie sammeln in ihrem Orte und in der Umgegend die Subscriptionen und Beiträge. 2 ׳. Sie Mitteln Meister aus, bei denen Lehrlinge un-. trrgebracht werden können und 3. Glaubensgenossen, die gegen ein Billiges Lehrlinge kn die Kost nehmen, und unterhandeln mit beiden.