Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Neuer Verein zur Beförderung von Handwerkern unter den Israeliten, in Minden
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2304627-2304631-2304632-2310572--07224-2310860- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
•־ . . *A.5; rector übernimmt außer den gemeinschaftlichen Arbeiten noch die Correspondenz mit den Geschäftsführern und den einzelnen Mitgliedern, die Prüfung der aufzunehwenden Lehrlinge und bestimmt ihnen das passende Handwerk. In den Sitzungen übernimmt er zugleich das Sekretariat, führt das Protokoll der Sitzung, derliest das der vorhergehenden und tragt die Beschlüsse des Vereins in's Journal und führt die übrigen Bücher des Vereins. In Abwesenheit des Präsidenten und deS iten Directors übernimmt er das Präsidiat, und das Sekretariat geht auf den Zten Director über. §. 6) Der dritte Director hat die Kasse mit dem ganzen Rech-- nungswesen des Vereins. Er leistet die Zahlungen gegen Anweisungen mit der Unterschrift der beiden andern Directoren, führt die Bücher darüber und legt halbjährig Rechnung ab. §. 7) Die Directoren werden in der Plenarsitzung des Vereins durch Stimmenmehrheit aus den jüdischen Mitgliedern 1001 auf ein Jahr gewählt, doch können die abgehenden wieder gewählt werden. §. 8) Der abgehende Director gehört immer zum engern Ausschuß» Fünftes K a p i t e t. Der engere Ausschuß. §. 1) Der Verein wählt durch Stimmenmehrheit aus den Mitgliedern des Orts die zu den Berathungey tauglichsten aus, als Repräsentanten der Uebrigen und diese bilden den engem Ausschuß. §. 2) Es müssen wenigstens 6 Mitglieder dazu gewählt «erden, von denen wiederum viere das Minimum einer Directorialsitzung