Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Neuer Verein zur Beförderung von Handwerkern unter den Israeliten, in Minden
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2304627-2304631-2304632-2310572--07223-2310859- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- H4;״-י־•׳—-־- ■ י manent. Bei fteiwilliaem Rücktritt desselben schlagen die Directoren dem SSmm einen andern in gleicher Ei? genschaft vor. Doch verbleibt dem Verein alsdann das Recht, diese Stelle unbesetzt zu lassen. §. 4) Er wohnt der jährlichen'Plenarsitzung des Vereins bei, läßt sich die Berichte erstatten, Rechnungen vorlegen, er entscheidet in Klagesachcn gegen einen der Directoren oder sonstigen Beamten des Vereins!c. und sungirt überhaupt als Präses. §. 5) Der Präsident kann außerordentliche Sitzungen zusammenberufen und beliebig in den Sitzüngen der Directoren erscheinen. V i e r t e s A a p i t e t. Die Directoren.׳ §. 1) Die z Directoren übernehmen die innere Leijung und Geschäfts- Verwaltung des Vereins in Gerneinschaft mit einem engeren Ausschuß und unterzeichnen im Namen des ganzen Vereins, ß. 2) Sie entwerfen gemeinschaftlich die Instructionen für die Geschästsführer und theilen denselben ihre Arbeiten zu. §. 3) Sie bestimmen Zeit und Dauer der Sitzungen und handhaben die Otdnung im Vereine. §. 4) Außer den gemeinschaftlichen Arbeiten übernimmt der erste Director die Correspondenz mit den Behörden, die Anfertigung des Jahres - Berichts, Aufrufe an das Publikum rc. Zn den Sitzungen des Vereins übernimmt er in Abmesencheit des Präsidenten das Viceprasidiat. Er eröffnet die Sitzungeü und beschließt sie; er leitet die Debatten; er fordert zum Vortrage auf und zum Votiren und macht das Resultat der Vota bekannt. Z. 5) Der zweite Di-