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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 256

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Gesetzgebung
Date
1820-01-01
Page
Seite 256 (sequence 11)
Language
German
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256 Düs Verhaltmß, in welchem sie zu den Christen stauden, ses unglücklich. Wodurch es so jammervoll geworden sei, ob durch die Schuld der Juden, oder durch die Schuld der Christen, das sei zum Allerwenigsten ungewiß. Je größer und allgemeiner aber die Klagen über diefes Werhältniß waren, desto dringender sei es, dasselbe zu ändern und zu bessern. Und da der.Landtag in SSet». bindung mit der Regierung die Gewalt habe, so sei es seine Schuldigkeit, zu bessern. Also sei er der Meinung, daß im Allgemeinen der Satz anerkannt und ausgesprochen werde: ״Gleiche Erfüllung der -Bürgerpflichten gewahre gleichen Genuß der Bürg er rechte;" daß es anerkannt und ausgesprochen werde: ״Der Jude, der Nichts wider sich hat, als den Umstand, daß er Jude ist, soll von diesem Bürgerrechte nicht ausgeschlossen sein." Nur gegen diejenigen Juden seien Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, welche jene Bürgerpflichten 'nicht erfüllen könnten, oder nicht erfüllen wollten. Und er könne Nicht umhin, noch einmal zu wiederholen: Es scheine ihm eine Religions - und Gewiffenssache. Israelitische Central-Konsistorium forderte hierauf die Israeliten im Elsaß auf, die Zahl der Künstler und Handwerker in ihrer Mitte zu vermehren und richtet seitdem, dem Vernehmen nach, ein Vorzug- ■ liches Augenmerk auf die Verhältnisse dieser Glaubcnsgcuosscn, damit sie immer mehr, nach dem Beispiele der übrigen Israeliten in Frankreich, und vor» züglich nach dem ihrer Glaubensgenossen in einem großen Theile Deutschlands, in der Bildung des Geistes und Herzens fortschreiten und im Allgemeinen zu keinen Klagen Anlaß geben mögen, D. H.

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