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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 251

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Gesetzgebung
Date
1820-01-01
Page
Seite 251 (sequence 6)
Language
German
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—!35 ־״*־״־״ ׳'׳׳' Ihn treibe das Gewissen in seiner Brust, ihn treibe die Menschlichkeit, der nichts Menschliches fremd sei, die Gerechtigkeit, die wir allen schuldig waren, und die Religion Jesu, die ihn Liebe und Erbarmung lehre. Er werde nicht ruhig sterben können, wenn er sich sagen müßte, daß er zur Mißhandlung seiner Mitmenschen, zur ,Kränkung menschlicher Gefühle, zur Unterdrückung unter» drückter menschlicher Wesen mitgewirkt hatte. Es sei die delikateste Sache, die im Landtage verhandelt werde, und wenn man hier oder dort die Steuersache für wichtiger halten sollte,sso sei es diese, bei welcher der Landtagseine Gesinnungen am Besten bewahren könne. In vielen Ländem sei dieselbe in neuerer Zeit verhandelt. Man werde auf unö achten, wie der Landtag entscheide, und dessen Ehre werde größer sein, wenn er zuviel Vertrauen habe, als wenn er zu mißtrauisch sei, und dadurch Gelegenheit zum Mißtrauen gebe. Auch habe der Landtag wohl zu chedenken, daß er nicht als Richter, der über einen einzelnen Fall nach bestehenden Gesetzen entscheiden sollte, sondem als Gesetzgeber hier stehe. Der Landtag gebe seine Bestimmungen, nachdem sie die landesherrliche Sanktion erhalten, in die Welt hinein, damit sie auf Fälle angewendet werden sollten, die er, der Landtag, nicht übersehen könne - und die Anwendung bleibe Männern über-- lassen/ die dem Landtag unbekannt seien. Endlich sei zu beachten,-daß es hier viel weniger darauf ankomme, was der Landtag den Israeliten schuldig sei, als darauf, was er sich selbst schuldig sei, — einer Versammlung christlicher Männer, welche in Verbindung mit der Regierung' die Gewalt in den Händen habe, das Schicksal von Tau-!8 *

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