Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Beiträge, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Württemberg und im Großherzogthum Hessen betreffend
Date
1820-01-01
Page
Seite 6 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2304627-2304634-2304636-2309849--06493-2310073
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

:Zweifel von großer Wichtigkeit, und dem-Staat kann׳ die ,Befugniß nicht?bestritten ׳werden, nicht: nur im Mgrmekmen: die Juden Zu zwingen,׳ ihre Kinder.in :die Schule' zu -Wcken , sondern auch in dem Fall, wennsie keine-gute Mdischr:-׳Sch«lewMituvo'msStäath׳׳g'chrüsten Lehrern er- - Vchtenwollen -oder rkönnen,: sie: zur: Lheilnahmo an dem ^christlichen'SchPunterricht -anzuhalteM h:: >: - ׳ :: : Der Präsid e n f. Hinsichtlich der jüdischen Konsistorien (ein .Gegen- :Mnd, der.Uss.DiM^. um besser aus hen Unterricht zu -Dirken, dMkLMeD>Mserer--B5r!1rMvg-!nicht?׳fremd,ist), ..ssnd.die Bedenklichkeiten des:AbgeprdneteN-Null aych pon andern sachverständigen: Männern geäußert: worden:,1 und gewiß gegründet. Die Hauptfrage ist, ob die Juden gezwungen werden können,- unter gewissen Umständen an .hem christlichen. Schulunterricht Theil zu nehmen? Wollte man dieß bezweifeln, so müßte es allgemeine Regel sein können, daß.keine Eltern gezwungen werden könnten, , ihre Kinder in irgend eine Schule zu schicken. Da übxigens dieser Zwang für die Juden gesetzlich noch nicht bestehet, so glaube ich, daß er nur durch ein Gesetz und Nicht durch eine Administrationsmaaßregel, wie der Abgeordmts Ludwig will, ausgesprochen werden kann, — und es wird also die Frage sein, ob die StaatsregieruNg um Borlegung eines Gesetzesentwurfs hierüber ersucht wer- , Yen solle?: 'Der Äbgeorbneke Bglser, Da die christlichen Eltern selbst mit Strastnitteln gezwungen werden, ihre Kinder in dis Schule zu schicken-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.