Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Württemberg und im Großherzogthum Hessen betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 5)
- Language
- German
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so weiß ich nicht, warum hierin «ine Ausnahme für die Juden Statt haben soll. Es ist nicht die Rede davon, sie ausschließend zu zwingen, sondern ihre bisherige Ausnähme von dem allgemeinen Gesetz aufzuheben. Ich glaube daher, daß es genügt die Staatsregierung bloßhierum, um die Aushebung der seitherigen Ausnahme zu ersuchen. Der Abgeordnete Ludwig. Ich pflichte dem Abgeordneten Walser bei, habe in-- dessen auch dagegen nichts einzuwenden, daß um Vorlegung eines Gesetzesentwurfes ,gebeten werde. Der Präsident. Daß zur Verfügung des besagten Zwanges ein Gesetz erforderlich sei, entspricht auch der Ansicht der Staatsregierung. Denn im Eingang der,bereits erwähnten Verordnung vom 10. Februar iz!5 wird gesagt: ,■ ,Ms sei den Juden noch nicht gesetzlich anbefohlen, ihre Kinder zu den Christlichen Schulen zu schicken, und daher müsse man die Kirchen- und Schulräthe einstweilen, und bis daß gesetzliche Bestimmungen über diese» Gegenstand erfolgen können, beauftragen rc°"