Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über den Religionsunterricht in den Schulen der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 306 (sequence 8)
- Language
- German
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Zoö vom Wissen abhange --- unter hen Wissenden scheint es verhältnißmäßig die meisten Uebertreter zu geden-- als von dem Beispiel im elterlichen.Hause und von den spätern Amgebungen und Lebens- Verhältnissen. Damit also die Vorschriften des Ceremonial-Gesetzes in ihrer ganzen Ausdehnung in Ehren gehalten werden, ist nicht sowohl die Kenntmß aller jener Schriften und Kommentatoren, in welchen solche enthalten, erforderlich und heilsam, als die Gewöhnung an die gewissenhafteste Ausübung derselben, besonders durch das Beispiel der Eltern und Entfernung von allen solchen Oertern und Gesellschaften, wo jene Gebrauche mißachtet und übertreten werden. Da nun der größte Theil dieser Ceremonial-Gesetze auf die Speisen, die Sabbath- und Festtage und den Gottesdienst sich beziehet, so ist offenbar, daß die Schu le nicht der Ort sein kann, wo die Kinder zu Ausubun g derselben angehalten werden können. Ihr Wirkungskreis bliebe demnach nur auf Lehre und Vorsehr ist beschrankt; wie wenig aber diese allein, wenn die Ausübung ihnen nicht beständig zur Seite geht und alle Verhältnisse und Umgebungen harmonisch einwirken, zu leisten vermögen, das sehen wir ja an unfern Zeit- und Glaubensgenossen. Aber selbst der Unterricht in dem Ceremonial- Gesetz ist in einer Schule mit unbesiegbaren Schwierigkeiten verbunden. Abgesehen von dem, für die Dauer der Schuljahre allzugroßen Umfange desselben ist durchaus nicht bestimmt, wo die Grenzlinien seines Gebietes zu ziehen. Mancher, vor dreißig Jahren für heilig