Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 176 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2304627-2304634-2304635--06104-2309505- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
י 6:ך 1: .:Reformen» es zu: Hülfe: nehmen könnenunddadurch der , Gefahr:-,nusweichen,; der Gewissensfreiheit entgegen! in ־ rein-religiöft: Gegenstände,. sie für bloße- Vorurtheile achj -tend, einzugreifen׳ : Die:große Anzahl von vorgeschriebe-!-; nen-Gebräuchen-chon.,denen selbst Behörden nicht immer!! .vollständig:unterrichtet)sind, macht, daß dieß leicht vorj fallen kann- und: dieß veranlaßt:nur gehässige Reibun- - :gctt/t) u. s. w.";י-’;״ד) vK ■ :■;׳־•i - 4) @inb die.Zfraeliten verpflichtet ihre Ge- ׳: bete durchaus in.der hessräistchen-Sprache . .izu. ne.r r ichit enI ^tus den Quellen des Talmuds - und der spätern^ Gesetzlehrer erörtert.- Berlin!818׳ (gr. 832 ׳Seiten.) - ' Diejenigenwelche die jetzigen Verhältnisse in Ansehung des Kultus der Israeliten,- ׳ und das Dafür und Dawider in dieser heiligen und wichtigen Angelegenheit!lebhaft interessiren machen wir auf diese kleine, Inhaltreiche Schrift aufmerksatti - welche, wie wir wissen, nicht gehörig verbreitet und nur sehr Wenigen bekannt ist. Sie verdient als ein Wort zu seiner Zeit von beiden Partheien mit Interesse und sorgfältiger Prüfung gelesen, zu werden. ' Nachdem der ungenannte Verfasser durch mehrere Beweise aus dem Talmud u. s. w. dargethan, daß der *) Dem Verfasser sind Beispiele bekannt, daß׳ christliche Behörden rein-religiöse Gesetze für Vorurtheile, wirkiiche Vorurtheile hingegen für unerläßliche ReligionSgssehe gehalten ׳haben. In allen religiösen Gegenständen soll daher keine politische Gewalt, sondern nur dieses Konsistorium, eiuschreiten.