Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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׳75* “־״״־״־ -7mmg-E mmWge-ÄMrscheidungvon^?andertiNä6snen, und auf die Abschaffung solcher unwesentlicher Gebräuche Und Gewohnheiten würde von dem Konsistorium zunächst hingewirkt werden müssen. Dahin gehört z. B. jedes Won der bürgerlichen Kleidung abweichende Kostüm für Laien außer der Synagoge; der Gebrauch alter verlebter -Trachten neben-.-unanständigen Bequemlichkeiten in derselden; (?) die Verrichtung von Ceremonien auf freien Plätzen, es sei denn nahe an der Synagoge^ das Beerdigen der -Lobten not 24 Stunden; während auf der andern Seite non diesem!Konsistorium ein mehr feierlicher und' anständigerer Gottesdienst eingeführt, dem Rabbiner ein nach Anstand und Würde bestimmter Ärnat-׳'vorgeschrieben, die lästigen Trauergesetze besonders zum Westen des Gewerbetreibenden mehr vereinfacht, so wie die Dispensation von überflüßigen Gebeten für diese Klaffe gegeben werden müßte.;;;; ... §. ryZ^ > Die nächste Tendenz dieses Instituts ward also kirchlich, wenn gleich nicht religiös; allein dieses oberste Organ würde außer seiner kirchlichen Tendenz auch und ganz vorzüglich die übrigen wohlwollenden Bemühungen der Regierungen, die fast überall mit Religionsgxgenständen zusammenhängen, besonders in Hinsicht auf Erziehung und Bildung der künftigen Generationen, för- ' dern. Der Staat würde bei allen, auch bloß weltlichen finden sich zwischen andern benachbarten kirchlichen Partheien in unfern Staaten fast alle auch, und sie vertragen sich doch neben einander in politischer Hinsicht. : Der Verfasser. ׳־