Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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. , -- §, 105. Einer, obersten entscheidenden Behörde in Glaubens - und Religionssachen , welche die Religion in Hinsicht auf äußere Gegenstände (denn das , Innere des Judenthums ist sehr einfach, Glaube an Gott und Pflicht), modulirt, formt, und über strittige Punkte entscheidet, bedarf es also in der jüdischen, wie in jeder :Kirche, und in dieser um so mehr, als in andern, weil ׳--eben in dieser jed e r 'gelehrt ׳zu sein, jeder entscheiden.zu können, und so laG'e ä'ls nichts höheres entscheidet, such 'entjcheiderr zu dürfen glaubt.^ ., , , . : ' ־ §. 106. Der Mangel eines solchem obersten Mtscheidende'n Organs in Glaubenssachen, der jüdischen,Kirche war ,bisher ein großes Hinderniß des Fortschreitens des Juden in religiöser und politischer Hinsicht , das viele der angewachsenen Mißbrauche erklärt; und die Errichtung; eines solchen Organs, das jede Kirche besitzt, geschweige ' einem Wolke gebührt,' das nur der Rest eines Volks ist, wird für jeden Staat eine der dringendsten und ersten Maaßregeln für die Aufklärung der Juden, in religiöser rmd bürgerlicher Hinsicht. ' §. 107. Dieses Konsistorium würde und müßte zunächst bestimmen, was von Zeit zu Zeit an der Strenge jüdischer Gebräuche, und unwesentlicher Gewohnheiten nach dem fortschreitenden Geist der Zeit und nach dem jedesmaligen Standpunkt der Kultur des jüdischen Volks nachgelassen werden kann, ohne dem Wesen der Religion nahe zu treten; was nicht. Manches in den religiösen Grundsätzen.der Juden ist durchaus unabänderlich, weil -es das. Charakteristische, äuß,er l i ch Unter-