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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 1 · p. Seite 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 1
Article
Literatur
Date
1820-01-01
Page
Seite 109 (sequence 5)
Language
German
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dennoch kann er nicht in derselben Loge sitzen, um dem Sklaven, der gestohlen hat, seine verdiente Strafe zuzumessen. Er kann Distriktsmarschall sein und in dieser Fähigkeit mit den wichtigsten Angelegenheiten beauftragt werden, und zu gleicher Zeit unfähig sein, das Amt ei» nes Konstabels zu-verwalten! Ist es möglich, daß ein so ungeheurer Widerspruch zwischen den General,- und Staatsgouvernements nicht sollte empfunden worden sein, da jeder Eheil des Systems so bewundernswürdig gestimmt war , sich in Einheit und Harmonie zu bewegen? Dieß Aneinanderstoßcn der General - und Staatenkonstitutionen mußte vorhergesehen werden. --' — Ich habe aber noch keinen StaatsgrunV gesehen, noch ist irgend ein solcher angeführt worden, warum der naturalisirte Jude nicht mit jedem andern, naturalisirten Bürger auf gleichen Fuß gesetzt werden sollte; oder warum ein geborner Jude in einen niedriger» Rang sollte verwiesen werden, als der naturalisirte Ausländer aus irgend einem Erdtheile. Geschieht es , weil etwas diesem Geschlecht anhangt, was den Iuden zu einem weniger schätzenswerthen Bürger macht? Dann sollten wir für die verschiednen Nationen Europa's eine Stufenleiter machen und die Bedingung ihrer Zulassung und den Umfaug ihrer Privilegien nach dem Werthe oder Unwerthe ihres Nationalcharakters reguliren. Auf ähnliche Weise sollten wir unsre eignen Mitbürger in- Klaffen bringen und wir sollten nicht auf ihr individuelles Verdienst Rücksicht nehmen. Einigen sollten wir zehn Wahlstimmen, einigen fünf und einigen eine und einigen gar keine geben! Nein, eine solche Unterscheidung ist nicht

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