Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Namen der Israeliten
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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§0 dem ordentlichen Bürger!'m Staate gefordert, daß er nach den Sitten und Gebräuchen des Landes sich richte, und durch einen bestimmten Familiennamen sich legiti'mirc. Gemäß der im Jahr 1Z0Z von Sr. Majestät dem Kaiser Alexander erlassenenUkase, soll daher derjenige Israelis welcher in Zeit von 2 Jahren, keinen erblichen Familien- Namen angenommen hat, gleich einem Vagabonden angesehen werden. — Nach dem Königl. Preuß. Edict vom uten Marz igis wird derjenige Israelit, der keinen Familiennamen hat, nicht als Staatsbürger, sondern als Fremder betrachtet. — Es sind auch wirklich der Nachtheile allzuviele, die sowohl für den Staat als für die Individuen selbst aus der üblen Gewohnheit entspringen, daß man keinen Familiennamen hat, oder daß man diesen nach Willkühr ändern dürft, oder daß, wie bei den Israeliten häufig der Fall ist, -der Water nicht wie der Sohn, und der Sohn nicht wie der. Water sich nennt. Wie können genaue und richtige Register über Personen mit Vor- und Familiennamen angeftrtigt werden, welche keine Familiennamen haben? Wie viele Mißgriffe, Jrrthümer und Unordnungen müssen bei einer Personal- Erkundigung entstehen, wo kein bestimmter Name vor- Händen ist, und welche Schaden und. Nachtheile können selbst für die Familien entstehen, wenn diese gewöhnlich nach einer Generation nicht mehr im Stande sind , ihre Abstammung, ihre Verwandtschaft oder selbst die Idenlität der Personen zu erweisen. , Inwiefern alle Israeliten in den Staaten, wo ihnen die Annahme von Familiennamen anbefohlen wordendiese Vorschrift auch in der Lrdnung nachgekommen sind,