Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über den Begriff der sittlichen Freiheit
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 4)
- Language
- German
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44 ~ geringste Streit obwaltet. Nur wenn von moralischer Freiheit die Rede ist, da-soll durchaus etwas anders verstanden werden. Da soll sie ein Vermögen sein, ohne alle Bestimmungsgründe zu wählen, d. h. ein Etwas was den Begriff der Unmöglichkeit in sich selbst trägt/ oder was, wenn es existirte, am wenigsten den Namen der Freiheit verdienen würde. Wir wollen daher versuchen, von dem Begriffe der sittlichen Freiheit eine solche Erklärung zu geben, wie sie dem anderweitigen Gebrauche des Wortes angemessen ist. Demzufolge verstehen wir unter Freiheit das Vermögen eines jeden geistigen Prinzips so zu handeln, wie es dem Wesen seiner Natur a n g e m e ssen ist und dabei durch die Kraft seines Willens allem äußern Zwange widerstehen zu können. Soll nun aber die.Freiheit ein solches Vermögen sein, so ist sie einer Selbstgesetzgebung Untergeordnet, denn nur durch diese kann bestimmt werden/ was der Natur des geistigen Wesens angemessen ist. Sie kann also schlechterdings.kein Vermögen sein, nach blinder Willkühr jtr wirken, sondern nur ein Vermögen, der innern Selbstgesetzgebung, :d^ h. mit andern Worten, dem Grundgesetze der praktischen Vernunft gemäß zu handeln. . .Alle. Handlungen, die i diesem Gesetze gemäß sind, sind also frei, denn sie stimmen mit der Natur des innern geistigen Prinzips überein, alle, die ihm widersprechen, sind unfrei, Wirkungen eines äußern Einflusses. . Doch diese'Begriffe bedürfen noch einer nähern Erörterung. Wenn wir von der wesentlichen Natur des Seelen-