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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 410

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Beiträge, die Einführung der Konfirmation in den Israelitischen Gemeinden betreffend
Date
1817-01-01
Page
Seite 410 (sequence 14)
Language
German
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. der Tfillen, beim Anheften'der Mesuses (an den Thür- Pfosten des Hauses׳», s. w. *), gesprochen werden sollen. Sind auch -nicht bei ׳!!len-andern-religiösen Handlungen die dabei vorgeschriebenen Gebetsformeln von der Art, daß die Bedeutung und der Sinn des Thuns oder Lassens darin ausgedrückt ist; so liegt aber doch schon in dem Sprechen des Segens selbst, da ein jedes Sprechen zugleich zum Denken leiten soll, etwas Geistiges, und giebt uns einen Wink, die Handlung geistig zu machen, über ihre Bedeutung nachzudenken, und sodann den religiösen Sinn zu erkennen, von dem wir dabei beseelt sein sollen. Lage nicht eine solche Absicht zum Grunde, so müßte es uns unerklarbar sein : warum nur bei religiösen, nicht aber bei ׳ irgend moralischen Handlungen ein Segenspruch angeordnct ist׳? Aber der Grund liegt darin, daß - bei jenen schon das moralische in der Handlung selbst׳ liegt, bei diesen aber das religiöse erst hinein gelegt werden muß, welches das vörhergHeäde lange oder kurze Gebet bezwecken soll. ’ ׳ - - . Bei Ausübung religiöser Handlungen also, ist es nothwendig, derdenselben entsprechenden Sinn zu kennen, und ihn mit solchen zu verbinden. Dieser Foderung aber zu entsprechen, setzt, Kenntniß der ganzen biblischen Geschichte da sich die religiösen Gebote darauf'beziehen — voraus, und hiezu hie und da noch reifen Verstand, den hohen Sinn der Handlung fassen zu können. Beide Prämissen aber fehlen dem Menschen in seinen ganz frühem Jahren,- fehlen dem Kinde. Bon ihm also dergleichen Handlun- *) M. s. Z. Buch Mosis , Kap. 6. V. y. D. H.

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