Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge, die Einführung der Konfirmation in den Israelitischen Gemeinden betreffend
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 407 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2304627-2304637-2304639-2308465--05788-2308972- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
״fangt das Alter an, im 7oten das graue'.Mer,׳ ״IM Zoten das hohe , im yoten das niederbcügends ״Alter. Wer 100 Jahr alt-wirdist so gut wie ״gestorben, weggegangen, ^und hat von der Welt ״Abschied genommen. ' - Hier ist also deutlich Und bestimmt eine religiöse Majorennitat ausgesprochen, und das iZte Jahr als das Älter hiezu festgesetzt. Allein da dringt sich uns eine neue Frage auf: Warum nämlich eirt' fo wichtiger Gegenstand, wie die Bestimmung einer religiösen Volljährigkeit ist, hier der Aufzählung der menschlichen Lebcnsverhaltnisse, und also gleichsam nur geleg'enheitlich vorkommt, nicht aber als eine Hauptsache einer eignen Abhandlung darüber gewür- Liget wird? ׳ Wir gehen nun zur genauen Erklärung des Begrifffes Barmizwa zurück, und es.wird sich hierdurch alles heben j was uns anstößig zu sein scheint.? Alle unsere Pflichten können wir, in Hinsicht ihrer Quelle, in zwei Hauptklassen eintheilen: , ,, 1) in solche, welche wir schon durch die Vernunft, und 2) in solche, welche wir nur durch, die Offenbarung wissen, wissen können. . . Wir wollen, jene moralische , diese aber religiöse nen- ׳mn. Beidesowohl die Vernunftals die Offenbarung,׳ gebieten Und verbieten gewisse Handlungen, welche also׳ wieder in moralische und religiöse zerfallen. Nun haben alle moralische Handlungen, sobald sie aus reiner Absicht und nicht aus Eigennutz, geschehen, einen moralischen