Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
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394 gen künftig zu bestimmten Stunden gehalten werden, und, um denselben mehr Würde und Anstand zu verschaffen, die Träger in schwarzen Mänteln gekleidet erscheinensollen, und daß ohne Lärmen und Schreien der Leichenzug still und ruhig vor sich gehen möchte. Einsender hatte somit das Tröstende, vorläufig einige Verbesserungen-doch ringeführt zu sehen. - ־ / : . Cs wäre zu wünschen, daß-die Israeliten in D. . des weisen Spruches eines Hrer Gesetzlehrer stets eingedenk wären , nämlich: ״Wer £>ci den Leuten wohlgelitten ist, - der ist , auch Gott gefällig , wer aber den Leuten unangenehm ist, her kann auch Gott nicht angenehm sein*). :. ' : ׳׳ . -Zu dem obenerwähnten Umstand, 'von der Leichenbegleitung der Nachbaren, habeich hier noch hinzuzusetzen, daß in D... so wie an mehrern Orten der Gebrauch ist, daß die Nachbaren katholischen Glaubens dennoch die Leichen ihrer protestantischen Nachbaren und wechselseitig die Protestanten auch die'Leichen ihrer katholischen Nachbaren beim Wegräbniffe begleiten. Mich deucht nun, dgß, wenn die Israeliten auch als Nachbaren übepalldie Leichen ihrer katholischen und Protestant!'- schen Nachbaren und diese umgekehrt, die Leichen ihrer Israelitischen Nachbaren begleiten würden, auf diese Weise gegenseitig eine der ersten Pflichten der Menschenliebe und der Nachbardienste sich erzeigten, so würde dadurch gewiß die so wünschenswerthe Annäherung, Versöhnung undEintracht mit vermittelt werden. Denn bei der Aus- '*) Sprüche der Väter, zter Abschnitt.