Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 395 (sequence 11)
- Language
- German
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395 י .. י Übung einer solchen Pflicht, bei einem ׳so anfchaulicheit rnc-uiv'nto mori, wo wir deutlich sehen, daß wir gleiche Erdensöhne sind, daß, wenn wir auch im Leben zu verschiedenen Tempeln wandeln, wir uns an der Pforte des Todes doch wieder alle begegnen, da wird eine solche Betrachtung gewiß manches Gemüth ergreifen, und,von - seinen Vörurtheilen/feindlichen Gesinnungen und unduid- . sämN" Meinungen' 'Meck Ueberhaupt Mag wohl eins dev" besten Mittel,' die' Würger Israelitischen Glaubens mit den Bürgern änderet Konfessionen desto mehr zu befreunden, darin bestehen , wenn sie bei Versammlungen, solche mögen von trauriger oder fröhlicher Art sein, als Kei Begräbnissen/Hochzeiten u: fl w. und vorzüglich her Ällgemeinen Volksfestenalle zusammen kommen; sie werden sich dann nach׳ und nach, kennen und vertragen lernem Einen mahrhüften Beweis davon liefert der Misstarstand, - indem! dasbeständige Zusammenleben der Mi- Märpersonen vonverschiedenen GlaubeNspartheien, Katholiken, Protestanten und Israeliten, ihre gegenseitigen. Hülfsleistungen, such ein gegenseitiges Vertrauen, Einigkeit Und. freundliche Brüderschaft erzeugen, Daß die Israeliten nach ihren religiösen Gesetzen schuldig find)׳ alle Handiungeu, der Gerechtigkeit Und Lieche gegen alle Menschen ohne Unterschied der Religion uüszuübenj folglich die Todten ihrer christlichen Mitbürger auch beerdigest zu helfen verpflichtet sind, das hat noch in neuern Zeiten der im Paris versammelt gewesene große Sank) edrin dargethan , da in dessen Doctrittal- Lehrsätzen Art. 5von den moralischen Verhältnissen, ausdrücklich als ein religiöses Gesetz erklärt worden: ״daß jedes ss ' ' 23 *