Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 393 (sequence 9)
- Language
- German
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393 ■״“״׳“ gern Mibehalten, so -sollte dieß doch wenigstens in der Ordnung mit Würde und Anstand verrichtet werden Niemand würde es auch..dem Rabbiner übel genom- Mn Haben, wenn er bloß seine Meinung׳ zu erkennen gegeben hätte, den alten Gebrauch heibehalten zu wissen, besonders da er ein achtzigjähriger Emeritus ist; nur hätte er nicht solche krasse, sonderbare Gründe Vorbringen sollen , womit er wahrlich der Israelitischen Religion und ihren Bekennern keinen vorzüglichen Dienst geleistet hat. Die noch nicht Mjährigen Vorsteher aber, die dieses Guteichten vor - und dargebracht haben , sind am wenigsten zu entschuldigen. Es ließe sich gewiß noch sehr viel über dieses Gutachten sagen, allein mehrere Rücksichten halten. den Einsender davon zurück..-- Das Resultat indessen war, daß, da die Vorsteher hierdurch den Wunsch aüsgedrückt hatten, anstatt die Leichen zu fahren, sie noch ferner zu tragen, so hat demgemäß der Herr Kreiskommissär und Oberbürgermeister mit Genehmigung der Regierung ihnen dieß auch einstweilen zugestanden, jedoch verordnet: daß die Veervigun- *) Nach einem von den GeMeindeältesten entworfenen und von der Herzogl. hochlöbl. Landesregierung längst bestätigten Plane, soll auch in Deßau ein Leichenwagen angeschafft und die Beerdigungsact feierlicher Statt finden. Durch einen Zusammenfluß von verschiedenen Ereignissenbesonders durch die Einwirkung mancher veränderten Zeitumstande, ist zwar der Plan noch nicht ausgeführt, wird aber wohl ehestens in Anwendung gebracht werden. Wir erwähnen dieß besonders aus der Absicht, um solche. Gemeindeeinrichtungen zum Muster der Nachahmung > auftustellen und dürsten diesen Plan ehestens hier mit? kheilcn. . ^D. H. V־ Jahrg. 2, Band. 2g