Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
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39? . Schmälesen- und deswegendiejenigen, welche wiese- Pflicht Msüberr, nämlich die Lxäger, davon dispensirt. ־ י-.׳-,. ״׳ : -׳. ' ׳!■ י'' SDn int Eit,Hange der Beleuchtung wurde' bemerkt, büß kein 'Gesetz Nrh'ükden"'ist''weHe's'"bas 'Irggen hex Leichen/' gebietet, ttbib:' vad'Fah'rel," "derselben verbietet MchtK׳׳dLstöwettigeL׳",Mt"d'erfHr. Rabbiner das Letztere, tiamlich das Fahren, als ' ״eine''Äerlehung ''des Gesttzes" dar, ohne zu bedenken, daß er selbst einige Zeilen vorher ' eingesteht und zugiebt, daß auch' Leiche!, gefahren werden' kön'iien, wo nämlich' die' LeiMnstätten ' entfernt liegenchnd darum würden in großen ^Stabten die Lei- Mn gWrech Wer auch dieses ist MriHstigf denn cs g-iebt'Städte,'.zi Be''HaR$ürg'gwo"'Leg Leichenplatz nicht so sehr'von der Stadt' entfernt"liegt,' als daß die Leichdü'sticht dahin' getragen werden Könnten , chesönders bei einer so 'großen- Anzahl vost Israeliten, wo wer Tra- -er also gewiß in'Menge vörhandew sind'j und doch'wirden die Leichen dort gefahren. Um so viel mehr könnte solches 'also auch in'' D;V:ז geschehen, .lvo 'der Nichenplatz ungefähr eben so weit von der Stadt entferNt ist, und überdieß dadurch vielen Unordnungen und StöruNgen vor- Aebeugt sein würden,"7׳ ■ ׳ - ׳- ״״•״-׳ ״ '"׳ ' ' י י י . , Zwar will ich Hierdurch nicht behaupten- -daß überaltz qy-allen!Hrten die Israeliten ihre Leichen fahren sollen, auch dort-,- wo ״es bei den übrigen Bürgern nicht einge^ führt ist; sondern nur da, wo es örtlicher, ׳ allgemein bürgerlicher Gebrauch ist! Dder wenn--es׳ noch! mehrere Gemeinden giebt, welche den alten Gebrauch des Kragens