Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 352 (sequence 11)
- Language
- German
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henden Aufforderungen eines aufgeklärten Zeitalters, ganz unverträglich dargestellt habe. Er. halte sich auch zu der getroffenen Verfügung, wodurch die Erfüllung einer Hauptbedingung der gesellschaftlichen Existenz der Juden erleichtert werden solle , um so mehr bewogen, als die im Jahr 17Z6 errichtete Kannische Stiftung, welche!ursprünglich nur für ein sogenanNtes jüdisches Institut begründet gewesen, nachher so wohl von den Erben des Stifters!, als auch von denehemaligen Vorstehern der hiesigen Judengemeinde in ihrem ganzen! Wesen willkührlich verändert, und namentlich goo fl., also des Stiftungsertrags, fundationswidrig zu völlig fremden Zwecken verwendet worden sei. Da der Senat über diesen Umstand anjstzt hinweggegangen, und jener Betrag nicht zum Schulfond gezogen worden, sei, so habe man Jmploranten um so mehr Ursache zur Beruhigung , gegeben, , als laut des unterm 1Z. Febr. l. I. zugegangenen Beschlusses, im ursprünglichen Sinne und Geiste der fraglichen Stiftung, für die Anstellung eines eigenen Lehrers für die eigentliche jüdische Theologie, so wie auch für die Unterstützung einiger letzterer sich widwenden Jünglinge, wenn sie dessen bedürfen, und sich dazu würdig finden,. Bedacht genommen wer- Len soll. Es ertheilt in dieser Hinsicht der Senat auch noch die Versicherung, daß wenn demnächst die Kannischen Erben hierzu taugliche Subjekte präsentiren werden, diesen vor andern der Vorzug ertheilt werden soll. Ueberdieß; wird dem Jnploranten bemerklich ge-