Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 12)
- Language
- German
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macht, daß, obwohl dahier von dem Dasein des von ihm angeführten, Mscripts vom 2. Marz igio nichts aus den Arten ,erhellet, der hiervon in seiner frühern Vorstellung angezogene Inhalt aber sahtsam darthue, daß hierdurch nur die Vollziehung der mehrgenannten Nescripte der General-Kommission vom 8- Juli und 2. Dezember izoy anbefohlen worden. Hiervon aber auch abgesehen , werde sich Implorant nach allem angeführten von selbst bescheiden, daß bei der vorliegenden Bewandtniß, wodurch eine von der Staatswohlfahrt geforderte Regierungsverfügung, einer öffentlichen jüdischen, Stiftung, für eine öffentliche jüdische Unterrichtsaustalt, eine modisizirte ge- , meinnützige und nothwendige Richtung gegeben werde, die rechtliche Erörterung des von dem Imploranten dagegen eingelegten Widerspruchs ganz unstatthaft und unzulässig sei. Indem nun der Senat es bei seinem frühern Be-- schluß vom iz. und rZ-Febr. belässet, so bezeugt er dagegen HI) den Mitgliedern des Israelitischen Schulraths sein Wohlgefallen über die bei der vorliegendem Beranlaffung geäußerten Gesinnungen. Er sieht darin ein richtiges Erkennen dessen, was ihren Glaubensgenossen vor allem andern Noth thut, versichert hierbei dieser Anstalt seines vorzüglichen Schutzes, und hofft aus nhr eine sittlicher und geistiger gebildete Nachkommenschaft hervorgehen zu sehen. Endlich IV) beauftragt der Senat den Gemeinde-Vorstand, die beigehenden drei Abschriften den Eingangs erwähntest V׳ Jahrg. 2. Band. 2g