Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 10)
- Language
- German
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35r. entgegen zu streben, vielmehr den Beispielen derjeuigen zu folgen, die in der fortdauernden Verbesserung des Jugendunterrichts-, und der dafür angeordneten Volks - und Realschule den einzigen, aber - auch sichern Weg zu einer großem gesellschaftlichen :- Wohlfahrt׳! finden. ' -- H) Ist der -Implorant-Bernhard Beer gleichfalls von diesen Ansichten in Kenntniß zu setzen, mit dem Hinzufügen , wie es Mißfallen errege, daß er als ־ . bei der Kannischen Stiftung nur überhaupt zu ijg angeblich inreressirt, sich herausnehme, gegen die-zum , Westen der hiesigen Judengemeinde getroffene obrig- . keitliche Maaßregcln, aufzutreten, da es ihm vielmehr geziemt, durch Achtung für dieselben, den Grad. seiner eigenen Bildung darzuthun. Die fragliche ׳- Stiftung sei ursprünglich zum Besten eben dieser - Gemeinde errichtet, und wenn gleich hierbei eine ׳ urkundliche'Bestimmung zwischen letzterer und seinen Vorfahren zum Grunde gelegen, so sei doch immer nur jene Gemeinheit der Hauptgegenstand der Urbereinkunft geblieben. Sowohl hierdurch als auch! weil , überhaupt jede für Lehranstalten gebildete Stiftung , der Aussicht des!Staats unterworfen sei, und - daher den Charakter einer öffentlichen erhalte, rechtfertige sich die deswegen früherhin von der General- - Kommission getroffene, und auch jetzt vom Senat bei Kräften belassene Verfügung um somehr, als: sich dem Senat die längere Fortdauer der ursprünglichen Bestimmung dieser Stiftungen als gemeinschädlich und mit den an die Juden von allen Seiten erge-