Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 345 (sequence 4)
- Language
- German
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345 --'־־״ satze in der Hauptsache durchaus den vorliegenden Verhältnissen angemessen. Wenn daher der Senat die früherhin gegründeten Verfügungen ftrnerweit in Vollziehung gesetzt wissen will, so glaubt derselbe .um so mehr seiner Pflicht der Oberaufsicht eine um so wohlthätigere Richtung zu geben, als die Ueberweisung der fraglich'en Fundationen an die jüdische Realschule-, auch im Geiste ihrer Begründer geschieht, und an die Stelle ihrer veralteten, mit dem Geiste wahrer Aufklärung nicht zu vereinbarenden Bestimmungen, den gemeinnützigen Zweck eines guten und selbst auf religiöse Bildüng gerichteten Iugendunterrichts setzt. Wenn dessen Beförderung seither mit lobenswerthem Eifer von der hiesigen jüdischen Verwaltungs-Behörde und dem jüdischen Schulrath, so wie auch durch thatige Unterstützung der meisten Gemeindglieder bewerkstelliget worden ist, so ergreift der Senat auch um so bereitwilliger gegenwärtige Veranlassung, ein so heilsames Bestreben auf alle mögliche Art zu befördern. Er beschließt daher Folgendes: 1) Die im Rescript vom 8׳ Juli izoy unter l. erwähnten Stiftungen, welche Austheilungen auf Sterbetage zu religiösen Zwecken, desgleichen in der Synagoge, weiter die Aussteuer von Mädchen, ferner an Verwandte und sonst bestimmten Individuen, sodann auf Ostern oder andere Terminen an Arme, an Geld, Wein, Holz, u. dgl. zum Gegenstand haben, und die in den früher eingereichten Verzeichnissen unter den Nummern: 1. 2. 3. u. s. w. mit , einem