Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 3)
- Language
- German
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5) können auch fremde Zöglinge nur unter der Persicherung einer ihnen offen bleibenden Heimath drinnen ausgenommen werden./_ 6) soll der jüdischen Berwaltungs-Kommission unter Vorsitz des:Herrn. Kommiffarii des Senats die Vcrpflichtung der Verwalter dieser Stiftung und die Abhör der jährlichen Rechnung zustehen. Würde nun der Stifter hiernach seinen Stiftungsbrief verfassen, und diesen Bedingungen üvwidersprechlichen Raum geben, so soll alsdann dessen Genehmigung ohnbedenklich erfolgen. ־; . '■'.<׳ Zur Beglaubigung . der Kanzlei-Nath. ,,;ä< vr. Miltenberg. ׳ Aus zu g Pro tokolls des große n R a t h s.; ־ Frankfurt, den iz. Februar 181y. Auf Gutachten des für die jüdische Angelegenheiten verordneten Kommissarii Herrn Senators Ihm, das Stiftungswesen' bei der hiesigen jüdischen Gemeinde, und die von dem Gemeinde-Borstand hierüber erbetene hö- Here Entscheidung betreffend:! Es hat der Senat die über diesen wichtigenGegenstand sowohl neuerdings, :als auch ehehin bei der vormaligen General-Kommission! gepflogenen Wer- Handlungen einer vorzüglichen Prüfung unterworfen, und findetnunmehro auch seiner Seits die hierüber in den Rescripten dieser letztgedachten Behörde vom g. Juli und 2. December igoy ausgesprochenen Grund-