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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 324

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
Date
1817-01-01
Page
Seite 324 (sequence 28)
Language
German
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IRI
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324 zieht. Dieses erreicht er, wenn er genau alle Umstände erwägt, Zeit,'Ort, Lage, überhaupt alle Umstände, die Verhältnisse der Personen und Sachen, von welchen gehandelt wird. So ist die Stelle Kap. 47, V. 30, welche der Hr. Rabbiner auch anführt, richtig durch Tragen übersetzt, weil nämlich vorher erzählt wird, wie Jakob auf seinem Krankenbette gelegen, so habe er seinen Sohn Joseph rufen lassen, und als dieser vor dem Bette stand, so sagte Jakob zu ihm: ״wenn ich zu meinen Vätern mich legen werde, so trage mich aus Mizrajim (Aegypten) weg." Hier paßt also das Wort Tragen. Damit ist aber doch noch nicht das Tragen auf den Achseln gemeint, indem bei dem wirk-- lichen Fortbringcn der Leiche, wie schon.gesagt, es ausdrücklich heißt: Seine Söhne führten u. s. w." Inzwischen auch zugegeben, die Leiche Jakobs wäre, wie der Rabbiner behauptet, getragen worden, so läßt sich eben daraus um so vielmehr der Beweis herleiten, daß die Israeliten in der Stadt D... verpflichtet'sind, ihre Tobten zu fahren, wie. ihre Mitbürger i thun. Denn sie können hier von ihren Urvätern lernen, daß man die Sitten und Gebrauche des Landes, befolgen soll, da diese ebenfalls die Sitten und Gebräuche vonÄegypten bei dem Leichenzuge Jakobs befolgten, wie solches ferner aus dem Kap. 50 zu ersehen, wo es nämlich heißt: ״Äls sie an die eingezäunte Tenne kamen, welche an der Seite des Jordans liegt, so hielten sie daselbst eine sehr große und Heftige Klage, und er׳ stellte über seinen Vater eine Trauer von sieben Tagen an. Als der Kanani, Einwohner des. Landes, diese Trauer auf der eingezäunten Tenne

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