Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 26)
- Language
- German
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Z22 .~ ׳ ren der Lerchen erlaubt oder verbietet? *) Daraus antwertet nun aber der Hr. Rabbiner kein einziges! Wort;, sondern! giebt bloß seinen individuellen Willen zu erkennen. , Ein Gesetz wird von ihm nicht angeführt,-was er freilich auch nicht konnte, weil, solch ein Gesetz nicht vor- Händen ist. Bloß ein Gebrauch sagt der Hr. Rabbiner, war es von jeher in D... gewesen, die Leichen der Israeliten zu tragen; und das wird ihm als eine bekannte Hrche auch nicht widersprochen. Dieser Gebrauch bestand aber auch von jeher in D... bei dm Würgern katholischer Religion, bis vor 15 Jahren die Regierung für gut fand, den Gebkauch eines Leichen- Wagens einzüsührcm Da nutt> kein religiöses Gesetz Las Fahren verbietet, warum sollten also die Israeliten-nicht jetzt ebenfalls ihre Lobten wie ihre-Mitbürger fahren dürfen? Doch, der Hr. Rabbiner erklärt: ״daß ich meine Einwilligung nie dazu geben werde," und so haben wir ja den Orakelspruch, gehört. — Indexen mußte doch dieser Spruch mit einigen frommen biblischen und L'almudischen Citaten verbrämt werden, um nicht vor der Welt ganz als bloßer Eigendünkel und Eigensinn dazustehen; *) Da die Israelitische Gemeinde in Leipzig seit einigen Jahren einen Begrabnißplatz, nah an einer der.Bor-; städte liegend, besitzt: (m. si. Sul. Zten Jahrg. 2tes Heft, Seite 1Z4-) so hat sich dieselbe, im Verein mit stommen Mitgliedern der Brodyer .Gemeinde, vor einigen Wochen.'.einem Leichenwagen angeschasst, und die Leichen werden nun gefahren, ohne daß cs irgend Jemand cinfallt, über diese veränderte Einrichtung Glosfett jtt machen, oder es als religionSwidrig zu betrachten« r . . Der Herausgeber.