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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 313

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
Date
1817-01-01
Page
Seite 313 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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gentlich י Nicht ״ sagen kann - hier sei ein, Leichenbrgangmß/ sondern ein Leichenlaufen,, ein LeichenrennrN.?— Did nachfolgenden Israeliten gehen ebenfalls. nicht Reihenweise und langsamen Schrittes, wie es bei, Seichenzstgen gebrauchlich, sondern auch dürcheinanderlaufend, und ge- Wohnlich in lauten Gesprächen begriffen. Kanu mast sich nun wundern , wenn das' Volk für solche DchenÄ- AäügnM'ikelwe A'Wstg WU?'*) , , . —7 — — Ich kann nicht umhin, hier bei chieser Ge-- legenheit, nöch einen mächtigen Kontrast in den Sitten der Israeliten in D, . zu erwähnen., .; Nach .ihren religiösen Gesetzen sind sie naMich.verpflichtet, die Modten mit allex Ehrfurcht und Achtung - zu behandeln, und in der Anschaffung der Lodte.nkleider, wird dieses auch durchgehends befolgt. Reiche wie AMe-sind dabei gar nicht ׳.sparsam; sie nehmen gewöhnlich zu den Lodtenkleidern ganz seine Leinwand,, besetzen solche mit Spitzen u. s. w. Und nun in - welchem Widerspruch steht das mit dem Sarge?,. .; 4) Das Nämliche kann man von der Todtenbahre sagen welche die Israeliten in dieser Stadt gebrauchen. Diese Eodtenbahre ist ebenfalls unförmlich, nicht in det *) Obgleich z.B. in Deßau die Deerdigungsart noch nicht, dem früher» Plane der Aeltcsten gemäß, völlig realißrt ist: so besteht doch die Einrichtung, daß nur der Vorstehet der Beerdigungsgesellschaft mit den von ihm eingeladenen Mitgliedern ins Sterbehaus, treten dürfen, und daß diese dann mit Ruhe die Leiche hinaüstragen. Dieß ist auch wohl in manchen andern Gemeinden so'üblich.? - : ד-.י v. ■.; D. H-

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