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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 312

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
Date
1817-01-01
Page
Seite 312 (sequence 16)
Language
German
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3,12 ... *n*»**m. und Sprache- Mhrlich nicht geeignetsind , Wey-!Ernst, und Ruhe zuerwecken.!.-!v-,.׳ -- Z) Es ereignet sich zwar,nicht׳ selten> bei. Leichenbegängnissen der Katholiken.und ׳Protestanten׳, daß das Volk sich auch in Haufen ׳versammelt;׳ allein die .Anstalten, die Vorkehrungen,׳.׳ lauter Gegenstände der Tratte^ welche das Volk׳ dabei erblickt, machen schon einen solchen Eindruck auf die Geinüther, daß es Niemand wohl in den Sinn kommt , sich eine Aeußerung von Muthwillen oder Ungebür zu erlauben. —!:׳ — Wie ganz anders verhalt es sich aber damit bei den Israeliten in D..; von allen den städtischen Einrichtungen trifft man bei ihnen nichts an.. Kein Leichenwagen, ,kein äußeres Zeichennpon Trauer,׳ kein Merkmal, daß es hier--die heilige traurige Pflicht der!.Tobtenbestattung. gilt; keine Nachbarn׳ welche die Leiche-zum Grabe begleiten > sondern dieselbe wird bloß von Zsraeliten weggetragen-, und wie?! ,nicht einmal mit׳ schwarzen Mänteln angethan, sondern sie. erscheinen in ihren taglichen gemischten, bunten, oft schmutzigen Kleidern, der Eine, mit einer Kappe,׳ der Andere mit -einem׳runden, der Dritte, mit! einemdreieckigen Hute ulst wl*) - Wird nun die Thüre des Sterbehauses geöffnet, so. ׳strömen und stürmen die Israeliten herbei bemeistern sich nach Willrühr der Leiche und lausen damit׳ fort,, so daß man ei- *)׳ Zn: vielen andern-IsraelitischenGemeinden 1 als z. B. in Deßau, erscheint die, Beecdigmigsgesellschaft in schwarzen , aber kleinen, Mänteln, und ohne deren Er- , laübniß darf Niemand di« Leiche tragen. D. H.

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