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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 311

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
Date
1817-01-01
Page
Seite 311 (sequence 15)
Language
German
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IRI
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י — ZU!) Geschehen in der Stadt die Beerdigungen der Christen zu bestimmten Zeiten: als: des Morgens von 6 bis 8 Uhr , und ׳ .des Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr, an welcher Ordnung alle Bürger gebunden sind, und welche auch genau beobachtet wird. Dieses geschiehet aber nicht von׳ den Israeliten; denn diese beerdigen ihre Tobten wenn es ihnen einfällt, zu jeder Stunde des Tages. — Schon diese Abweichung von der städtischen und bürgerlichen Ordnung , wodurch zu ungewöhnlichen Stunden Leichenbegängnisse angetroffen werden, erregt natürlich Aufsehen, und die Vorübergehenden auf der Straße bleiben daher still stehen *). 2) Können:dadurch, daß die Israeliten keine bestimmte Zeit zum Beerdigen halten, diejenigen, welche den Leichenbegängnissen gern beiwohnen wollen, nicht wissen, wann solche gehalten werden; sie sind also gezwungen auf der Straße vor dem Sterbehause solange zu warten , bis die Leiche gebracht wird , welches bisweilen z bis 4 Stunden dauert.. Dieß Groupiren der Zsraeliten erweckt nun auch wieder,die Neugierde des übrigen Volks- und es wird dadurch herbeigelockt. Daß, dann zu Zeiten Ausbrüche von Muthwillen vorfallen, kann man sich leicht vorstellen, besonders wenn man bedenkt, daß «s unter den versammelten Israeliten, in dieser Stadt «och viele giebt, deren Aeußeres , und deren Benehmen. *) In der Israelitischen Gemeinde zu Deßau sind bereits die Stunden der Beerdigungen festgesetzt, als: des Morgens um 8 Uhr oder des Nachmittags um 1 Uhr.! . . . .. - ׳Der Herausgeber.

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