Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 302 (sequence 6)
- Language
- German
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Wenn nun zwar heut zu Tage, die Israeliten dis 'Rechte des Menschen und des deutschen Bürgers noch nicht überall in Deutschland vollständig genießen; so ha- Len,doch zum Theil jene harte, tyrannische, rohe Be- Handlungen dieser -Glaubensbekenner: aufgehört; und dieselben können, wenn sie wollen, nach den Gesetzen und Sitten des Landes lebeni, ׳׳ worin auch das beste Mittel zu!ihrer Civilisativn besteht. Ware es also jetzt nicht an der Zeit, daß sie auch die: deutschen Gebräuche in Hinsicht der Beerdigungen annahmen? Ich glaube diese Frage: um so chehr mit Za beantworten zu dürfen, indem sie als deutsche Bürger angesehen und behandelt-zu werden verlangen, folglich auch durch Thatsachen immer mehr bewähren müssen, daß sie auch wie andere Deutsche zugleich hierin Begriffe:und Gefühl« von Würde und Anstand besitzen, und den Unterschied der Stände, -Talente-und Verdienste anerkennen.׳ . , : ׳ - Oertlich, sittlich! Ich glaube gern,, dass es mehrere Städte und Oerter giebt, wo die Beerdigungen der Zsraelitischen Leichen in der Ordnung, nach bestimmten Regeln Statt finden; besonders wo gehörig organisirte Gemeinden bestehen, welche von vernünftigen, gebildeten Vorstehern verwaltet werden. Auch bin ich weit von dem Gedanken entfernt, daß die Leichenbegängnisse mit Pomp, Pracht, Gepränge und kostspieligem Aufwands gehalten werden sollen (was ja ohnedieß nur von den Wermögensumständcn der Erben abhängt); sonder» ich, meine nur, daß die Beerdigungsanstalten der Israeliten im Allgemeinen verbessert werden, eine andere Einrichlung, mit. Anwendung der örtlich-bürgerlichen Gebrauche