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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 300

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
Date
1817-01-01
Page
Seite 300 (sequence 4)
Language
German
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300 ” gm sogar auf eine!unwürdige Art zur Grabstätte gebracht zu sehen *). . , — : ־; Indessen denke Niemand, daß bei den Israeliten ein solches Verfahren aus Mangel an Liebe und Anhänglichkeit für ihre Todten herrührt; auch denke Niemand, daß ihre Religionsvorschriften daran schuld sind. Im Gegentheil verordnen diese ausdrücklich, jede Leiche mit Ehrfurcht und aller möglichen Aufmerksamkeit zu behandeln; und wie aus dem Talmud zu ersehen , wurden vormals *) Bei den jetzigen Beerdigungen der Israeliten findet aus; dem löblichen Grunde durchaus kein Unterschied der Person Statt, damit die ärmer« Familien keinen Unnützen Kostenaufwand haben, öder nicht beschämt werden mögen, wenn sie hie Kosten nicht leisten können. In den ältern Zeiken waren die Begrabnißfeierlichkeiten . der Juden allerdings sehr kostspielig, so daß solche für die ärmere Klasse sehr drückend wurden und wirklich Viele, die esnicht leisten konnten, sich sehr-beschämt fühlte», Der Talmudist und Naßi,Rabbi Gamsiel führte demnach die noch jetzt übliche einfache Begräbnißart für alle Jsraeliten ohne Unterschied des Standes, ein, und verordnet, daß man auch ihn einst auf eben diese Weise beerdigen sollte. (Siehe Talmud Tractat ״M o e d Kat ö n" Abschnitt 3. Seite 27.) Daß gleichwohl die Art der Beerdigung feierlich und anständig sein müsse, wurde allerdings verordnet, und wenn es hie und da jetzt anders auSgeführt wird, so liegt! die! Schuld warlich. nicht '' mt den Religionsvorschriften; sondern die bisherige drükkende Lage der Juden und Unkunde und Mißdeutungen sind lediglich daran schuld, wie auch der Herr Verfasser weiterhin bemerkt. Gelehrte und verdienstvolle fromme Männer werden indeß auch jetzt in den meisten Gemeinden dadurch ausgezeichnet, daß man für sie , wenn sie sterben, eine Grabstätte höher»׳ Ranges, bestimmt, und daß die Rabbinen Leichenpredigten halten. Der Herausgeber.

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