Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 3)
- Language
- German
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—-299 fühlen begabtes Wesen, vor allen andern Geschöpfen, ist, daß er von jeher bei dem Verluste seines Gleichen, Erauer und Schmerz empfand und äußerte, und so seine Würde offenbarte. ~ Auch unter uns Deutschen findet sich diese löbliche Sitte, durch Begräbnisse die Verstorbenen zu ehren. Kein Stand, keine Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, Vornehme wie Geringe, Arme wie Reiche, jeder nach seinem Vermögen, unterlaßt es dem Verstorbenen, seinem Range und Stande gemäß, ein Leichenbegangmß zu halten. Zu diesem Behufe finden wir daher an allen Drten Deutschlands bis zu den kleinsten Dörfern, eigends dazu angeordnete Anstalten und Einrichtungen. Diese Einrichtungen sind bekanntlich theils bürger-!ich und theils religiöser Art; letztere beziehen sich nur auf den Kultus, zu welchem sich der Verstorbene bckannte, und welche unläugbar die Vorzüglichste sind, um die gebührende Ehrfurcht und Achtung für jeden Leichenzug zu erwecken. " Muß es nun nicht befremden, daß fast überall diese deutsche Sitten und Gebräuche von den Israeliten nicht befolgt und die örtlich bürgerlichen Einrichtungen bei ihren Beerdigungen ganz vermißt werden? Die Leiche mag von einem Range und Stande sein, von welchem es wolle, sie wird ohne Auszeichnung, ohne besondere Gebräuche und Feierlichkeiten beerdigt; wiewohl ich Manche dieser Religionsbekenner habe klagen hören, daß es ihnen jedesmal sehr schmerzlich wardie Leichen der geliebten ihr!-