Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Rede, gehalten am Stiftungstage der von Mitgliedern der Israelitischen Gemeinde errichteten Gesellschaft der Humanität zu Kassel
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 361 (sequence 4)
- Language
- German
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: Lassen Sie uns, was die erste Frage betrifft, m.H., eine Vergleichung zwischen einem einzelnen Menschen und unserer Gesellschaft anstellen. ־. So wie der einzelne Mensch, als solcher, außer den Pflichten, welche ihm von Seiten der Religion und Vernunst gegen Gott, (religiöse Pflichten) gegen sich selbst und seine Mitgeschöpfe, (sittliche naturrechtliche Pflichten) wir ihm außer, diesen noch besondere Pflichten gegen seine Blutsverwandten obliegen, die er, nach dem Maaße seiner Kraft zu erfüllen.sich thätigst bestreben, und, will er anders folgerecht, will er vernunftmäßig handeln, Leine Gelegenheit verabsäumen soll, wo er seinen Angehörigen nützlich sein, ihre Lage verbessern, ihr Ungemach mildern könnte; wie dieser Einzelne endlich, dem heiligen Bande der Natur folgend, zuvor das Beste seiner Blutsverwandten befördern, zuvor gleichsam das Feld für sein Haus bestellen und dann erst den helfenden Blick nach Außen richten, dann erst dem Weltganzen sich enger anschließen soll; so, m. H. unsere Gesellschaft. Wie dem einzelnen Menschen besondere Pflichten gegen sein Hausobliegen, so unserer Gesellschaft gegen die Nachkomme» unserer Väter. Wie die rechtlichen Ansprüche der Zweige einer Familie auf die Kräfte und Mittel ihres Verwandtschaftsgenoffen, so die rechtlichen Ansprüche der Zfraelitischen Glaubensgenossen auf unsere Gesellschaft. Es sind aber die aus solchem Merhältniß fließenden Obliegenheiten wie uns einiges Nachdenken zeigt, von gedoppelter Art; sie gehen erstens den Körper, zweitens den Geist an. Denn von gleich gedoppelter Art sind ja auch des Menschen Bedürfnisse. Bedarf der Körper der