Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Einige Worte über Realschulen
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 303 (sequence 8)
- Language
- German
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3»3 Eine Realschule soll zuvörderst, als Bildungsanstalt für die Mittlern bürgerlichen Stände, die Stelle der Gymnasien und Lyceen vertreten, zugleicb aber ihre Schüler zum Eintreten in irgend einen bürgcrlichen Beruf fähig und geschickt machen. Vermöge der ersten Eigenschaft hat sie sich die Gei- Aesbildung der Schüler, nach den Forderungen des Zeitgeistes, auf der Stelle, die sie einst in der bürgerlichen Gesellschaft einnehmen sollen, zur Aufgabe gemacht, und da don dem einstigen Berufsleben keine große Ausbeute mehr zu erwarten ist, so muß die Schule sie so weit führen, daß der weitern Fortbildung ein leichter Weg gebahnt fei. Als Mittel der Geistesbildung bedient sich die Schule neben der M u t t e r sp r a ch e in ihrem ganzen Umfange, der nützlichsten n e u e r n S p r a ch e n, derjenigen Wissenschäften, die theils durch ihre Form zur Geistesbildung geeignet sind und richtig denken lehren, wie die Mathematik; theils durch ihren Stoff den Geist erheben, den Gesichtskreis erweitern und dem Gebildeten nicht fremd bleiben dürfen, wie die Naturwissenschäften und die Ge sch ichte, bei deren gänzlicher Abwesenheit selbst keine gründliche Kenntniß der Mutterspräche denkbar ist; derjenigen Künste, welche besondere Anlagen entwickle« und das G e fü h l veredeln, wie M usik und Zeichnen, und endlich der Wissenschaft, bie, den ganzen menschlichen Geist in Anspruch nimmt und nicht bloß,auf das Denken, sondern auch auf das Handeln unmittelbaren Einfluß hat — der Religion und Moral. Als Vorbereitungsanstalt fürs geschäftige Leben be-.