Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Juden, und ihre gerechten Ansprüche an die christlichen Staaten
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 5)
- Language
- German
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84 der Staaten, er bezahlt willig die ihm auferlegten Lasten und Abgaben ohne Murren und Klagen, und es wäre ein seltener Fall, wie es alle Kameralbeamte wissen, daß es bei einem Juden wegen rückständiger herrschaftlichen Gefalle bis zur Auspfändung käme. Er geht dem Christen in seinem Geschäftskreise aus dem Wege , wie er kann, und vermeidet gern jede Berührung mit ihm. Er übt Wohlthätigkeit gegen die Bedürftigen ohne Unterschied des Glaubens , und leider ist es eine traurige, aber wahre Erscheinung, daß wir nie davon gehört haben, daß reiche Christen in ihren Testamenten Vermächtnisse für die Nothleidenden unter der Judenschaft ausgesetzt hätten, aber daß wir viele redende Beispiele wissen, wo Juden noch im Tode mit solchen Wohlthaten gegen die dürftigen Christen durch testamentarische Verfügungen ihren edlen Charakter besiegelten.*) Treten andere Bedürfnisse für den Staat 'ein, wi> durch Unterstützungen ein segenvolles Institut entstehen, oder ein Keim, desi Edlen geweckt und gepflegt werden soll , so ist gewiß der Jude der dankbare Bürger, auf dessen Beistand man sicher rechnen kann. Kommt der Staat in Nothfälle, wo große bedeülende Summen auf einmal zu verwenden sind, so ist eine der ersten Hülfsquellen, die man aufsucht , die Kassa des *) Man sehe z. B. das Testament des reichen Pinedo" f in Amsterdam (Sul. 2. Jahrg. 4. Heft. Seite 344); Erst vor Kurzem stiftete Herr Joseph Meyer in Elberfeld ein Vermächtnis, in welchem er große Summen zum Besten der christlichen Einwohner bestimmte. D. H.