Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 321 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Z2I werden konnte. Die jetzige Zeit will verstanden sein, und «s reicht nicht hin, bloß auf's Alt« zu recurrirrn. Es müssen bei der neuen Verfassung beachtet werden die Er« fahrungen der letzten Iahrzehnde, die bestehenden Einrich« tungen, die erworbenen Rechte der Privaten und Kor« porationen, der Wille und die Meinung des Wiener Kon« gresses, die ganz veränderten Verhältnisse der Stadt zum deutschen Vaterlande, und noch gar manches, das weder aus den einseitigen und dunkeln Begriffen der Alten, noch aus einem rrnommistischen Schwindelgeiste sich entwickeln kann, sondern eine ruhige partheilofe Klarheit voraussetzt." Wir verehren zu sehr die gegenseitigen Verhältnisse unabhängiger Staaten, wie klein sie immer sein mögen» wenn sie nur den Bedingungen ihrer Unabhängigkeit ent« sprechen, und wo wir untersuchen und eine Meinung aus« sprechen, halten wir uns zu sehr von aller Leidenschaft entfernt, — dir auch der guten Sache ihren Werth schmä« lern könnte, als daß wir diese Stelle wie treffende Sachen sie auch wahrscheinlich für einen andern Zweck gesprochen haben mag, angeführt haben sollten, um ihre Ansicht uns überhaupt für unfern Gegenstand anzne>gnen. Aber eben, weil sie gewiß wahrhaftig ist in vielen Stücken, schien sie uns auch an dem einen vieles klar zu machen, was am andern wohl räthsrlhaft sein könnte. Wünschen dürfen wir aber, daß die freien Stadt«, abgesehen von den be« sondern Verpflichtungen, die zu erfüllen eine höhere Macht ihnen nicht erlassen wird, einsehen mögen, daß das Fort« bestehen einer zahlreichen Mensa,raklassr!1» Deutschland, welche außer den bürgerlichen Rechten, und also auch außer den bürgerlichen Pflichten stehet, rin Gebrechen wäre, v I?.brg. II. Land Z