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Sulamith · 1812-01-01 · Heft 2 · p. Seite 322

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 2
Article
Literatur [Rezension]
Date
1812-01-01
Page
Seite 322 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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322 das dir ersten Lehren der Staatsweisheit verwerfen — baß die Versagung der bürgerl. Rechte — der gesetzlichen Fä« hjgkeit nützliche Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zu werden, in unfern Zeiten vervollkommter Gesetzgebung und Staatseinrichtungen, «ine größere Grausamkeit wärr als in rohern Zeiten die Verfolgung derselben mit Beil und Flamme — grausamer und ungerechter als die Blutbäder zu Worms und Nördlingen, als die Gräuel, deren Anden« ken auch Frankfurt in seinen Jahrbüchern durch einen gro« ßen, edlen Versöhnungsakt auszulöschen hat. — Hinzu« fügen dürfen wir auch (und Frankfurt ist es nicht allein, dem diese Worte gelten —daß Deutschlands freie Städte es nicht sein mögen, die an Männern, denen sie ein Vater« kand verkündigt, als ein Vaterland zu retten und zu ver« theidigen war, die deutsche Treue mangelhaft erfinden lassen sollten — und hoffen dürfen wir, daß sie, die freien Städte, nicht zulassen werden, daß Deutschlands und der guten Sache Feinde lästernd sagen mögen: ״ Es seien dir Bürger einig nur gewesen, so lange der Fremden hartes Joch aller Nacken gemeinsam gebeugt — brüderlich umfangen und geherzet hatten sich alle, als es galt auszuziehen ge« gen den gemeinsamen Feind, zu erfüllen gemeinsame Pflicht, zu tragen gemeinsame Last — als aber der Feind vernich« tet, die Lasten sich gemindert, und von der Pflichten Er« füüung weniger als von der Rechte Genuß die Rede ge« kommen, da hätte der eine um den Vorzug zu haben, den andern zu schmähen, herabzuwürdigcn und gewaltsam um des goldenen Friedens und der neuen Ordnung Freude zu bringen gesucht. Vor allem aber hätten die freien Städte ge« than, als seien sic, die, neben den Kantonen der Schweiz, jetzt

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